Caritas-Sonntag 2021

Aufruf der deutschen Bischöfe zum Caritas-Sonntag am 19. September 2021

Liebe Schwestern und Brüder!

Unter dem Motto „Neue Normalität gestalten: #DasMachenWirGemeinsam“ setzt sich die aktuelle Kampagne der Caritas mit den Folgen der Pandemie auseinander. Dabei will sie den Blick bewusst nach vorne richten.

Immer wieder wurden durch die Pandemie soziale Fragen offengelegt. Nicht nur das Netz sozialer Sicherung wird zu überprüfen sein. Auch die ungleich verteilten Bildungschancen haben sich in den vergangenen Monaten deutlich gezeigt. Eine der Forderungen lautet deshalb: „Niemand darf sozial abstürzen!“

Mit der Forderung „Gute Pflege ist Menschenrecht!“ möchte die Caritas unterstreichen, dass wir als gesamte Gesellschaft dafür Sorge tragen, wie wir die Pflegebedingungen für Pflegende und Gepflegte verbessern können.

Der Weg in eine neue Normalität kann gleichzeitig zur Chance werden, unser Zusammenleben ökologisch verantwortlicher zu gestalten. Unsere Art zu leben ist längst zu einer Belastung für unseren Planeten geworden. Der dazu notwendige Veränderungsprozess ist sozial und gerecht zu gestalten.

Unsere Caritas will mit ihrer Kampagne diese Herausforderungen in den Fokus rücken. Tag für Tag setzen sich in unserer Kirche und ihrer Caritas Menschen vor Ort und weltweit für eine neue Normalität und ein besseres Zusammenleben ein, wie wir es vorher vielleicht gar nicht kannten.

Bitte unterstützen Sie durch Ihre Gabe die Arbeit der Caritas. Die Kollekte des Caritas-Sonntags ist für die vielfältigen Anliegen der Caritas in unseren Pfarrgemeinden und der Diözese bestimmt. Dafür danken wir sehr herzlich.

Berlin, 22. Juni 2021

Für das Erzbistum Köln
+ Rainer Maria Card. Woelki
Erzbischof von Köln

 

Proklamandum des Kardinals zur Apostolischen Visitation

Liebe Brüder und Schwestern,

in den nächsten Tagen bekomme ich und bekommen wir Besuch in unserem Erzbistum, dem ich mit großen Erwartungen entgegenblicke. Der Heilige Vater in Rom hat eine Apostolische Visitation veranlasst und entsendet dafür Anders Kardinal Arborelius OCD Bischof von Stockholm und den Bischof von Rotterdam, Johannes van der Hende in unser Erzbistum. Ihr Auftrag ist es, sich vor Ort ein umfassendes Bild von der komplexen pastoralen Situation im Erzbistum zu verschaffen und gleichzeitig eventuelle Fehler im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs zu untersuchen. Sie können dabei auch die Ergebnisse und Konsequenzen der Unabhängigen Untersuchung betrachten.

Ich bin froh, dass sich beide hier vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen können. Ich hatte ja schon einmal gesagt, dass wer auch immer sich an das Feld der Aufarbeitung heranmacht, allen auf die Füße tritt. Auch sich selbst. Und mir wird immer mehr bewusst, was die Aufarbeitung von Schuld alles auslöst und wie sie die Perspektive verdreht. Wer redet im Moment noch über Täter? Wer über die Betroffenen? Wer über Strukturen und Prozesse, die verändert werden müssen? Wer über Glauben und Mission? Alles, was der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und der Bewältigung der komplexen Situation dient, ist gut. Ich finde es wichtig, dass in dieser Situation der Heilige Vater zwei apostolische Visitatoren zu uns schickt.

Was ist nun eine apostolische Visitation? Jede apostolische Visitation ist anders, daher ist es wenig hilfreich, sich vorab auf eine Deutung festzulegen. Ich sehe die Visitation vor allem als Chance. Als Chance für unser Erzbistum, Probleme auch weiterhin offen anzusprechen, darüber ins Gespräch zu kommen, und dadurch Schritt für Schritt gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Dazu ermutige ich uns alle.

Dies lese ich auch aus dem Brief der Bischofskongregation, den ich erhalten habe. Darin heißt es, dass „man mir persönlich und der mir anvertrauten Kirche in einer Zeit großer Bedrängnis und Prüfung beistehen“ möchte. Und es ist doch tatsächlich so: Es herrscht derzeit große Unruhe in unserem Bistum. Der nüchterne und differenzierte Blick der beiden Visitatoren von außen kann uns wertvolle Hinweise geben, was schiefgelaufen und was noch zu tun ist. Es ist eine Chance. Deshalb wollen und werden wir die Visitatoren uneingeschränkt und vorbehaltlos in ihrer Arbeit unterstützen. Ich habe an verschiedenen Stellen schon darauf hingewiesen: ich werbe für einen neuen Geist des christlichen Miteinanders. Auf diesen Weg möchte ich mich zusammen mit allen Menschen im Erzbistum machen.

Ich bitte Sie alle, dass wir die Visitation im Gebet bgleiten.

Ihr Rainer Woelki
Erzbischof von Köln

Apostolische Visitation kommt ins Erzbistum Köln

Das Erzbistum Köln teilt mit: Papst Franziskus hat eine Apostolische Visitation der Erzdiözese Köln angeordnet. Dazu hat der Heilige Vater Seine Eminenz Anders Kardinal Arborelius OCD, Bischof von Stockholm, sowie Seine Exzellenz Monsignore Johannes van den Hende, Bischof von Rotterdam und Vorsitzender der Niederländischen Bischofskonferenz, zu Apostolischen Visitatoren ernannt.

Die Gesandten des Heiligen Stuhls werden sich im Laufe der ersten Junihälfte vor Ort ein umfassendes Bild von der komplexen pastoralen Situation im Erzbistum verschaffen und gleichzeitig eventuelle Fehler Seiner Eminenz Kardinals Woelkis, sowie des Erzbischofs von Hamburg, S.E. Mons. Stefan Heße als auch der Herren Weihbischöfe, S.E. Mons. Dominikus Schwaderlapp und Mos. Ansgar Puff im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs untersuchen.

Rainer Maria Kardinal Woelki erläutert dies: „Bereits im Februar habe ich den Heiligen Vater in Rom umfassend über die Situation in unserem Erzbistum informiert. Ich begrüße, dass der Papst sich mit der Apostolischen Visitation ein eigenes Bild über die unabhängige Untersuchung und die Konsequenzen daraus verschaffen will. Kardinal Arborelius und Bischof van den Hende werde ich mit voller Überzeugung in ihrer Arbeit unterstützen. Alles, was der konsequenten Aufarbeitung dient, begrüße ich.“

Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl seit heute für jeden einsehbar

Am heutigen Tag beginnen die Einsichtnahmen von Journalisten und Privatpersonen in die Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger und der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl. 
Aus äußerungsrechtlichen Gründen und groben methodischen Mängeln konnte die von der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl angefertigte Untersuchung zum Umgang mit sexueller Gewalt – auch nach mehrfachen Nachbesserungsversuchen – nicht wie geplant veröffentlicht werden.  

In Bezug auf die jüngste Berichterstattung des WDR ist es Kardinal Woelki und mir ein Anliegen, noch einmal klarzustellen: Kein Verantwortlicher des Erzbistums Köln hatte zuvor Einblick in das Gutachten der Kanzlei Westpfahl pp. Insofern können die durch den WDR spekulierten Beweggründe gar nicht in die Entscheidung zur Nichtveröffentlichung im Oktober 2020 eingeflossen sein. Die Grundlage dafür war ausschließlich die Bewertung ausgewiesener Experten, dass das Münchener Gutachten nicht veröffentlichungsfähig ist.
Die Gründe, über die der WDR für die Nichtveröffentlichung des WSW Gutachtens spekuliert, sind alles Aspekte, die bereits seit der MHG-Studie 2018 publik sind. Somit gibt es auch keinen Anlass, diese verschweigen zu wollen. 

Damit alle Interessierten sich selbst Urteil über die Inhalte des Gutachtens bilden können, stellt das Erzbistum das Gutachten zur Einsicht zur Verfügung. Zuerst hatten die Betroffenen die Möglichkeit der Einsichtnahme, danach interessierte Mitarbeitende des EGV und ab heute auch alle anderen. Schon seit dem 17. März sind Anmeldungen zur Einsicht möglich, es haben sich bereits über 300 Personen angemeldet. Auch eine Berichterstattung über das WSW Gutachten ist möglich, nur für das Zitieren des Gutachtens gilt, dass die Veröffentlichung des Gutachtens oder von Teilen des Gutachtens zu einer äußerungsrechtlichen Haftung desjenigen führen kann, der das Gutachten oder dessen Teile veröffentlicht.  

Ich bin sehr froh, dass das Gutachten der Kanzlei Gercke-Wollschläger uns eine rechtssichere Grundlage dazu geboten hat, konkrete Konsequenzen aus den Fehlern im Umgang mit sexuellem Missbrauch zu ziehen. Wie diese Konsequenzen aussehen und wie der Erzbischof und wir alle in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren mit vereinten Kräften unser Erzbistum verbessern wollen, haben wir am vergangenen Dienstag vorgestellt. Es gibt vieles zu tun und genau darauf wollen und müssen wir uns jetzt konzentrieren. Juristische Streitigkeiten können jetzt bei uns nicht im Vordergrund stehen. Machen Sie sich selbst ein Bild über das Münchner Gutachten, Anmeldungen sind noch möglich. Ich möchte jetzt beginnen, gemeinsam konstruktiv an den Reformen zu arbeiten.

Das Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger, sowie ein Vergleich beider Gutachten von dem Münchner Strafrechtsexperten Prof. Dr. Heinz Schöch ist für alle öffentlich zugänglich. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter: www.erzbistum-koeln.de/gutachten-aufarbeitung. Die Anmeldung zur Einsicht in das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl ist hier möglich: https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/studien/unabhaengige-untersuchung/einsicht-wsw/

Dr. Markus Hofmann
Generalvikar

Fastenaktion Misereor 2021

Aufruf der deutschen Bischöfe
zur Fastenaktion Misereor 2021

 

Liebe Schwestern und Brüder,

was wir während der Corona-Pandemie in unserem Alltag erleben, gilt auch weltweit: Wir brauchen den sozialen Zusammenhalt. Wo Menschen aufeinander achten und füreinander einstehen, da kann Zukunft gelingen. Wir sind dringend auf einen Lebensstil angewiesen, der vom Respekt vor jedem Menschen und vor Gottes Schöpfung geprägt ist.

 Die diesjährige Misereor-Fastenaktion steht unter dem Leitwort „Es geht! Anders.“ Sie stellt Menschen in den Mittelpunkt, die gemeinsam mit indigenen Gemeinschaften in Bolivien eine bessere Zukunft auf den Weg bringen. Sie passen die Landwirtschaft der Vielfalt des Amazonas-Regenwaldes an. Das Zusammenleben gestalten sie im Einklang untereinander und mit der Schöpfung. Sie leben die Vision: „Es geht! Anders.“

Doch der Lebensraum der indigenen Völker wird bedroht – durch die wirtschaftlichen Interessen der Agrarindustrie, durch Bergbau und Gasförderung.

Deshalb: Stellen wir uns an die Seite der Menschen in Bolivien und andernorts! Gestalten wir gemeinsam die Fastenzeit als eine Zeit der Umkehr. Streben wir nach mehr globaler Gerechtigkeit – sozial und ökologisch. Teilen wir mit den Menschen im Globalen Süden unsere Hoffnungen, unsere Gebete und unser Engagement. Herzlich danken wir Ihnen auch für Ihre großherzige Spende für Misereor.

 

Fulda, den 24.09.2020

Für das Erzbistum Köln
+ Rainer Maria Card. Woelki
Erzbischof von Köl

Unabhängige Untersuchung: Fakten und Argumente

Ziele

 

  • Die Verantwortlichkeiten im Umgang mit sexualisierter Gewalt werden untersucht und organisatorische, strukturelle oder systemische Fehler sowie Versäumnisse kirchlicher Verantwortungsträger festgestellt.
  • Die Aufklärung muss sorgfältig, sachlich und belastbar sein, um Fehler und Versäumnisse von Verantwortlichen benennen zu können.
  • Aus den Fehlern in der Vergangenheit ist zu lernen und die Prävention gegenüber allen Formen sexualisierter Gewalt stetig noch weiter zu verbessern.
  • Dabei ist die Perspektive der Betroffenen handlungsleitend: Die Betroffenen sexualisierter Gewalt haben ein Recht auf eine sorgfältige, sachliche und belastbare Aufarbeitung, auf die Nennung von Verantwortlichen, Rechenschaft für deren Tun und Unterlassen und die Aufklärung des systemischen Versagens der Kirche. Die Kirche ist ihnen gegenüber in der Pflicht, für diese Aufklärung zu sorgen, aus der Vergangenheit zu lernen und sich zu verändern. Die Betroffenen erwarten größtmögliche Transparenz und individuelle und strukturelle Konsequenzen.

Hintergrund

 Das Erzbistum Köln hat mit vielen Maßnahmen eine Vorreiterrolle bei der Aufarbeitung in Deutschland eingenommen. Kardinal Woelki beruft bereits 2015 den ersten Interventionsbeauftragten in einem deutschen Bistum. Nach der Veröffentlichung der MHG Studie im Herbst 2018 beschließt das Erzbistum Köln als erste Diözese in Deutschland, den Umgang mit sexualisierter Gewalt rechtlich begutachten zu lassen. Damit wird die Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) beauftragt. Im Jahr 2019 nimmt der erste Betroffenenbeirat in einer deutschen Diözese seine Arbeit auf und begleitet seitdem den Aufarbeitungsprozess.

Nachdem im Herbst 2019 die ersten Zweifel auftauchen, dass das Gutachten Persönlichkeitsrechte verletze, lässt das Erzbistum verschiedene Juristen und Wissenschaftler einzelne Kapitel des Gutachtens und die Arbeitsweise bei der Erstellung überprüfen. Das Ergebnis: Die Veröffentlichung des Gutachtens in dieser Form wäre unzulässig. Dabei werden über die verschiedenen äußerungsrechtlichen Defizite hinaus gravierende methodische Unzulänglichkeiten festgestellt.

Im Herbst 2020 kommen das Erzbistum, der Betroffenenbeirat und die Rechtsberater gemeinsam zu dem Ergebnis, dass eine Nachbesserung („Heilung“) des Gutachtens der Kanzlei WSW nicht möglich sei und es neu erstellt werden müsse. Den – im Übrigen gleichlautenden – Auftrag zur Erstellung eines neuen Gutachtens erhält die Kölner Kanzlei Gercke & Wollschläger. Dieses neue Gutachten wird bis zum 18. März 2021 fertiggestellt und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist auch die Einsichtnahme in das WSW-Gutachten für Betroffene und dann für die interessierte Öffentlichkeit möglich.

Die angestrebte Aufklärung muss sachlich nachvollziehbar, juristisch korrekt und belastbar sein. Wenn die Aufklärung juristisch mangelhaft oder sogar falsch ist, wenn Vermutungen und Spekulationen in eine Begutachtung Einzug halten und methodisch nicht einwandfrei gearbeitet wird, fehlt eine vollständige und solide Grundlage für die Aufarbeitung. Bereits jetzt zeigt sich, dass aufgrund von Nachfragen seitens Prof. Gercke nach weiterem Material und Transkriptionen von (Akten-)Notizen neue Hinweise untersucht werden, die die Kanzlei WSW nicht beachtet und genutzt hat.

Kritikpunkte

In der Diskussion über den Umgang mit sexualisierter Gewalt tauchen verschiedene Fragen und Zweifel auf. Auf diese Fragen und die Erwartungen an die Veröffentlichung des Gutachtens möchten wir an dieser Stelle noch einmal kurz eingehen – weitere Informationen finden Sie unter www.erzbistum-koeln.de/uu-fakten.   

  1. Warum wird die Untersuchung der Kanzlei WSW aus München nicht veröffentlicht?

Die Veröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei WSW ist unzulässig, da es Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit einer Veröffentlichung würde das Erzbistum Köln sehenden Auges gegen geltendes Recht verstoßen.  

  1. Warum wird das Gutachten nicht nachgebessert?

Das Erzbistum hatte WSW schon im Winter 2019/20 mehrfach aufgefordert, Mängel zu beseitigen. Im März 2020 wurde ausdrücklich mit der Kanzlei vereinbart, dass diese die notwendigen Nachbesserungen vornimmt.Diesem wurde zugestimmt und das Gutachten durch die Kanzlei ab März weiterbearbeitet. Leider hat sie dies – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – bis zum September 2020 nicht in ausreichender Weise getan.  

  1. Warum wird das Gutachten durch die Kanzlei Gercke Wollschläger neu gefasst?

Das Gutachten von WSW leidet an schwerwiegenden handwerklichen Mängeln und ist daher als Grundlage zur Ableitung individueller und struktureller Konsequenzen ungeeignet.   

  1. Welches sind die kritisierten methodischen Mängel des WSW-Gutachtens?

Vor allem finden sich in dem WSW-Gutachten zahlreiche Verallgemeinerungen, Vermutungen und Spekulationen, die falsche Schlüsse zulassen und Bewertungen sind nicht konsequent mit der sachlichen Darstellung verknüpft. Die handschriftlichen Notizen in den vom Erzbistum Köln zur Verfügung gestellten Akten wurden nicht systematisch ausgewertet. Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien nur 15 von insgesamt 236 vorhandenen Fällen herausgegriffen und im Gutachten als „exemplarisch“ dargestellt wurden.   

  1. Ist das neu in Auftrag gegebene zweite Gutachten nur ein Gefälligkeitsgutachten?

Nein. Der Arbeitsauftrag an Prof. Dr. jur. Björn Gercke ist gleichlautend mit dem an die Kanzlei WSW ergangenen ersten Auftrag.   

  1. Warum wird das WSW-Gutachten nur zum Einblick zugelassen und nicht veröffentlicht?

Auch nach der Veröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei von Prof. Gercke bleibt die Veröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei WSW unzulässig, da dieses in schwerwiegender Weise Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit einer Veröffentlichung würde das Erzbistum Köln sehenden Auges gegen geltendes Recht verstoßen.  

  1. Untersucht Prof. Gercke mehr Fälle als in der MHG Studie?

Das Gutachten von Professor Gercke untersucht nicht nur die Akten von Klerikern wie in der MHG Studie, sondern auch die der nichtgeweihten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erzbistums. So kommt es zu den Zahlen, die das Erzbistum seit Ende 2020 offen kommuniziert.  

  1. Welche Rolle spielen die Perspektive der Betroffenen und der Betroffenenbeirat?

Der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln wurde am 29.10.2020 eingebunden. Bei der Sitzung war die abschließende Frage des Erzbischofs und des Generalvikars an den Beirat, ob die Mitglieder des Betroffenenbeirats den Weg einer Neubeauftragung eines Gutachtens befürworten würden. Es gab ein einstimmiges Votum, das WSW-Gutachten nicht zu veröffentlichen, ein neues Gutachten zu beauftragen und diese Neubeauftragung so schnell wie möglich öffentlich zu kommunizieren. Kardinal Woelki hat sein großes Bedauern geäußert, dass aus dieser Dynamik der Vorwurf der Instrumentalisierung entstanden ist.  

  1. Werden mit der Verzögerung der Veröffentlichung des WSW-Gutachtens nicht vor allem im Erzbistum Köln Verantwortliche geschützt?

Nein. Durch die Neufassung des Gutachtens wird sorgfältiger, genauer und umfassender untersucht sowie die Zulässigkeit der Veröffentlichung gewährleistet.   

  1. Vertuscht die Bistumsleitung Straftaten?

Nein. Von Seiten der staatlichen Strafverfolgungsbehörden gab und gibt es kein Signal, dass die Bistumsleitung sich einer Strafvereitelung oder dergleichen verdächtig gemacht hätte.Generell: Sollte Prof. Gercke auf für die Staatsanwaltschaft relevante Informationen stoßen, wird er diese unverzüglich der Staatanwaltschaft mitteilen, mit der er im ständigen Austausch steht. Dieses Vorgehen entspricht der Praxis des Erzbistums Köln.Auch für eine kirchenrechtliche Bewertung aller Vorgänge („Disziplinarrecht“) soll und wird das Gutachten von Prof. Gercke eine wichtige Grundlage sein und mit den darin enthaltenen Analysen entsprechende Bewertungen und die Einleitung von Konsequenzen ermöglichen. Prof. Gercke wird dabei von den Kirchenrechtlern Prof. Dr. Dr. Helmut Pree und Dr. Stefan Korta unterstützt.     

  1. Hat Kardinal Woelki im Fall des Priesters O. vertuscht?

Kardinal Woelki ist überzeugt, korrekt gehandelt zu haben. Er hat die Angelegenheit zur Beurteilung an die Bischofskongregation in Rom gegeben.   

  1. Warum zieht Kardinal Woelki nicht jetzt schon persönlichen Konsequenzen?

Kardinal Woelki hat immer wieder bekräftigt, dass er persönliche Konsequenzen ziehen wird, wenn sein Verhalten und Wirken untersucht worden ist und diese Untersuchung Konsequenzen nahelegt.   

  1. Übernimmt Kardinal Woelki moralische Verantwortung?

Kardinal Woelki hat bei verschiedenen Gelegenheiten Betroffene um Verzeihung für das ihnen von Kirchenvertretern zugefügte Leid gebeten und seine Scham über Missbrauchsverbrechen zum Ausdruck gebracht (z.B. im November 2019 in einem Interview mit dem Domradio). Bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 26.09.2018 hat er dies in seiner kurzen Predigt zum Ausdruck gebracht und sich dann schweigend niedergekniet.   

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