Am heutigen Tag beginnen die Einsichtnahmen von Journalisten und Privatpersonen in die Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger und der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl. 
Aus äußerungsrechtlichen Gründen und groben methodischen Mängeln konnte die von der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl angefertigte Untersuchung zum Umgang mit sexueller Gewalt – auch nach mehrfachen Nachbesserungsversuchen – nicht wie geplant veröffentlicht werden.  

In Bezug auf die jüngste Berichterstattung des WDR ist es Kardinal Woelki und mir ein Anliegen, noch einmal klarzustellen: Kein Verantwortlicher des Erzbistums Köln hatte zuvor Einblick in das Gutachten der Kanzlei Westpfahl pp. Insofern können die durch den WDR spekulierten Beweggründe gar nicht in die Entscheidung zur Nichtveröffentlichung im Oktober 2020 eingeflossen sein. Die Grundlage dafür war ausschließlich die Bewertung ausgewiesener Experten, dass das Münchener Gutachten nicht veröffentlichungsfähig ist.
Die Gründe, über die der WDR für die Nichtveröffentlichung des WSW Gutachtens spekuliert, sind alles Aspekte, die bereits seit der MHG-Studie 2018 publik sind. Somit gibt es auch keinen Anlass, diese verschweigen zu wollen. 

Damit alle Interessierten sich selbst Urteil über die Inhalte des Gutachtens bilden können, stellt das Erzbistum das Gutachten zur Einsicht zur Verfügung. Zuerst hatten die Betroffenen die Möglichkeit der Einsichtnahme, danach interessierte Mitarbeitende des EGV und ab heute auch alle anderen. Schon seit dem 17. März sind Anmeldungen zur Einsicht möglich, es haben sich bereits über 300 Personen angemeldet. Auch eine Berichterstattung über das WSW Gutachten ist möglich, nur für das Zitieren des Gutachtens gilt, dass die Veröffentlichung des Gutachtens oder von Teilen des Gutachtens zu einer äußerungsrechtlichen Haftung desjenigen führen kann, der das Gutachten oder dessen Teile veröffentlicht.  

Ich bin sehr froh, dass das Gutachten der Kanzlei Gercke-Wollschläger uns eine rechtssichere Grundlage dazu geboten hat, konkrete Konsequenzen aus den Fehlern im Umgang mit sexuellem Missbrauch zu ziehen. Wie diese Konsequenzen aussehen und wie der Erzbischof und wir alle in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren mit vereinten Kräften unser Erzbistum verbessern wollen, haben wir am vergangenen Dienstag vorgestellt. Es gibt vieles zu tun und genau darauf wollen und müssen wir uns jetzt konzentrieren. Juristische Streitigkeiten können jetzt bei uns nicht im Vordergrund stehen. Machen Sie sich selbst ein Bild über das Münchner Gutachten, Anmeldungen sind noch möglich. Ich möchte jetzt beginnen, gemeinsam konstruktiv an den Reformen zu arbeiten.

Das Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger, sowie ein Vergleich beider Gutachten von dem Münchner Strafrechtsexperten Prof. Dr. Heinz Schöch ist für alle öffentlich zugänglich. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter: www.erzbistum-koeln.de/gutachten-aufarbeitung. Die Anmeldung zur Einsicht in das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl ist hier möglich: https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/studien/unabhaengige-untersuchung/einsicht-wsw/

Dr. Markus Hofmann
Generalvikar