Caritas-Sonntag 2021

Aufruf der deutschen Bischöfe zum Caritas-Sonntag am 19. September 2021

Liebe Schwestern und Brüder!

Unter dem Motto „Neue Normalität gestalten: #DasMachenWirGemeinsam“ setzt sich die aktuelle Kampagne der Caritas mit den Folgen der Pandemie auseinander. Dabei will sie den Blick bewusst nach vorne richten.

Immer wieder wurden durch die Pandemie soziale Fragen offengelegt. Nicht nur das Netz sozialer Sicherung wird zu überprüfen sein. Auch die ungleich verteilten Bildungschancen haben sich in den vergangenen Monaten deutlich gezeigt. Eine der Forderungen lautet deshalb: „Niemand darf sozial abstürzen!“

Mit der Forderung „Gute Pflege ist Menschenrecht!“ möchte die Caritas unterstreichen, dass wir als gesamte Gesellschaft dafür Sorge tragen, wie wir die Pflegebedingungen für Pflegende und Gepflegte verbessern können.

Der Weg in eine neue Normalität kann gleichzeitig zur Chance werden, unser Zusammenleben ökologisch verantwortlicher zu gestalten. Unsere Art zu leben ist längst zu einer Belastung für unseren Planeten geworden. Der dazu notwendige Veränderungsprozess ist sozial und gerecht zu gestalten.

Unsere Caritas will mit ihrer Kampagne diese Herausforderungen in den Fokus rücken. Tag für Tag setzen sich in unserer Kirche und ihrer Caritas Menschen vor Ort und weltweit für eine neue Normalität und ein besseres Zusammenleben ein, wie wir es vorher vielleicht gar nicht kannten.

Bitte unterstützen Sie durch Ihre Gabe die Arbeit der Caritas. Die Kollekte des Caritas-Sonntags ist für die vielfältigen Anliegen der Caritas in unseren Pfarrgemeinden und der Diözese bestimmt. Dafür danken wir sehr herzlich.

Berlin, 22. Juni 2021

Für das Erzbistum Köln
+ Rainer Maria Card. Woelki
Erzbischof von Köln

 

Proklamandum des Kardinals zur Apostolischen Visitation

Liebe Brüder und Schwestern,

in den nächsten Tagen bekomme ich und bekommen wir Besuch in unserem Erzbistum, dem ich mit großen Erwartungen entgegenblicke. Der Heilige Vater in Rom hat eine Apostolische Visitation veranlasst und entsendet dafür Anders Kardinal Arborelius OCD Bischof von Stockholm und den Bischof von Rotterdam, Johannes van der Hende in unser Erzbistum. Ihr Auftrag ist es, sich vor Ort ein umfassendes Bild von der komplexen pastoralen Situation im Erzbistum zu verschaffen und gleichzeitig eventuelle Fehler im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs zu untersuchen. Sie können dabei auch die Ergebnisse und Konsequenzen der Unabhängigen Untersuchung betrachten.

Ich bin froh, dass sich beide hier vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen können. Ich hatte ja schon einmal gesagt, dass wer auch immer sich an das Feld der Aufarbeitung heranmacht, allen auf die Füße tritt. Auch sich selbst. Und mir wird immer mehr bewusst, was die Aufarbeitung von Schuld alles auslöst und wie sie die Perspektive verdreht. Wer redet im Moment noch über Täter? Wer über die Betroffenen? Wer über Strukturen und Prozesse, die verändert werden müssen? Wer über Glauben und Mission? Alles, was der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und der Bewältigung der komplexen Situation dient, ist gut. Ich finde es wichtig, dass in dieser Situation der Heilige Vater zwei apostolische Visitatoren zu uns schickt.

Was ist nun eine apostolische Visitation? Jede apostolische Visitation ist anders, daher ist es wenig hilfreich, sich vorab auf eine Deutung festzulegen. Ich sehe die Visitation vor allem als Chance. Als Chance für unser Erzbistum, Probleme auch weiterhin offen anzusprechen, darüber ins Gespräch zu kommen, und dadurch Schritt für Schritt gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Dazu ermutige ich uns alle.

Dies lese ich auch aus dem Brief der Bischofskongregation, den ich erhalten habe. Darin heißt es, dass „man mir persönlich und der mir anvertrauten Kirche in einer Zeit großer Bedrängnis und Prüfung beistehen“ möchte. Und es ist doch tatsächlich so: Es herrscht derzeit große Unruhe in unserem Bistum. Der nüchterne und differenzierte Blick der beiden Visitatoren von außen kann uns wertvolle Hinweise geben, was schiefgelaufen und was noch zu tun ist. Es ist eine Chance. Deshalb wollen und werden wir die Visitatoren uneingeschränkt und vorbehaltlos in ihrer Arbeit unterstützen. Ich habe an verschiedenen Stellen schon darauf hingewiesen: ich werbe für einen neuen Geist des christlichen Miteinanders. Auf diesen Weg möchte ich mich zusammen mit allen Menschen im Erzbistum machen.

Ich bitte Sie alle, dass wir die Visitation im Gebet bgleiten.

Ihr Rainer Woelki
Erzbischof von Köln

Apostolische Visitation kommt ins Erzbistum Köln

Das Erzbistum Köln teilt mit: Papst Franziskus hat eine Apostolische Visitation der Erzdiözese Köln angeordnet. Dazu hat der Heilige Vater Seine Eminenz Anders Kardinal Arborelius OCD, Bischof von Stockholm, sowie Seine Exzellenz Monsignore Johannes van den Hende, Bischof von Rotterdam und Vorsitzender der Niederländischen Bischofskonferenz, zu Apostolischen Visitatoren ernannt.

Die Gesandten des Heiligen Stuhls werden sich im Laufe der ersten Junihälfte vor Ort ein umfassendes Bild von der komplexen pastoralen Situation im Erzbistum verschaffen und gleichzeitig eventuelle Fehler Seiner Eminenz Kardinals Woelkis, sowie des Erzbischofs von Hamburg, S.E. Mons. Stefan Heße als auch der Herren Weihbischöfe, S.E. Mons. Dominikus Schwaderlapp und Mos. Ansgar Puff im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs untersuchen.

Rainer Maria Kardinal Woelki erläutert dies: „Bereits im Februar habe ich den Heiligen Vater in Rom umfassend über die Situation in unserem Erzbistum informiert. Ich begrüße, dass der Papst sich mit der Apostolischen Visitation ein eigenes Bild über die unabhängige Untersuchung und die Konsequenzen daraus verschaffen will. Kardinal Arborelius und Bischof van den Hende werde ich mit voller Überzeugung in ihrer Arbeit unterstützen. Alles, was der konsequenten Aufarbeitung dient, begrüße ich.“

Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl seit heute für jeden einsehbar

Am heutigen Tag beginnen die Einsichtnahmen von Journalisten und Privatpersonen in die Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger und der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl. 
Aus äußerungsrechtlichen Gründen und groben methodischen Mängeln konnte die von der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl angefertigte Untersuchung zum Umgang mit sexueller Gewalt – auch nach mehrfachen Nachbesserungsversuchen – nicht wie geplant veröffentlicht werden.  

In Bezug auf die jüngste Berichterstattung des WDR ist es Kardinal Woelki und mir ein Anliegen, noch einmal klarzustellen: Kein Verantwortlicher des Erzbistums Köln hatte zuvor Einblick in das Gutachten der Kanzlei Westpfahl pp. Insofern können die durch den WDR spekulierten Beweggründe gar nicht in die Entscheidung zur Nichtveröffentlichung im Oktober 2020 eingeflossen sein. Die Grundlage dafür war ausschließlich die Bewertung ausgewiesener Experten, dass das Münchener Gutachten nicht veröffentlichungsfähig ist.
Die Gründe, über die der WDR für die Nichtveröffentlichung des WSW Gutachtens spekuliert, sind alles Aspekte, die bereits seit der MHG-Studie 2018 publik sind. Somit gibt es auch keinen Anlass, diese verschweigen zu wollen. 

Damit alle Interessierten sich selbst Urteil über die Inhalte des Gutachtens bilden können, stellt das Erzbistum das Gutachten zur Einsicht zur Verfügung. Zuerst hatten die Betroffenen die Möglichkeit der Einsichtnahme, danach interessierte Mitarbeitende des EGV und ab heute auch alle anderen. Schon seit dem 17. März sind Anmeldungen zur Einsicht möglich, es haben sich bereits über 300 Personen angemeldet. Auch eine Berichterstattung über das WSW Gutachten ist möglich, nur für das Zitieren des Gutachtens gilt, dass die Veröffentlichung des Gutachtens oder von Teilen des Gutachtens zu einer äußerungsrechtlichen Haftung desjenigen führen kann, der das Gutachten oder dessen Teile veröffentlicht.  

Ich bin sehr froh, dass das Gutachten der Kanzlei Gercke-Wollschläger uns eine rechtssichere Grundlage dazu geboten hat, konkrete Konsequenzen aus den Fehlern im Umgang mit sexuellem Missbrauch zu ziehen. Wie diese Konsequenzen aussehen und wie der Erzbischof und wir alle in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren mit vereinten Kräften unser Erzbistum verbessern wollen, haben wir am vergangenen Dienstag vorgestellt. Es gibt vieles zu tun und genau darauf wollen und müssen wir uns jetzt konzentrieren. Juristische Streitigkeiten können jetzt bei uns nicht im Vordergrund stehen. Machen Sie sich selbst ein Bild über das Münchner Gutachten, Anmeldungen sind noch möglich. Ich möchte jetzt beginnen, gemeinsam konstruktiv an den Reformen zu arbeiten.

Das Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger, sowie ein Vergleich beider Gutachten von dem Münchner Strafrechtsexperten Prof. Dr. Heinz Schöch ist für alle öffentlich zugänglich. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter: www.erzbistum-koeln.de/gutachten-aufarbeitung. Die Anmeldung zur Einsicht in das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl ist hier möglich: https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/studien/unabhaengige-untersuchung/einsicht-wsw/

Dr. Markus Hofmann
Generalvikar