Unabhängige Untersuchung: Fakten und Argumente

Ziele

 

  • Die Verantwortlichkeiten im Umgang mit sexualisierter Gewalt werden untersucht und organisatorische, strukturelle oder systemische Fehler sowie Versäumnisse kirchlicher Verantwortungsträger festgestellt.
  • Die Aufklärung muss sorgfältig, sachlich und belastbar sein, um Fehler und Versäumnisse von Verantwortlichen benennen zu können.
  • Aus den Fehlern in der Vergangenheit ist zu lernen und die Prävention gegenüber allen Formen sexualisierter Gewalt stetig noch weiter zu verbessern.
  • Dabei ist die Perspektive der Betroffenen handlungsleitend: Die Betroffenen sexualisierter Gewalt haben ein Recht auf eine sorgfältige, sachliche und belastbare Aufarbeitung, auf die Nennung von Verantwortlichen, Rechenschaft für deren Tun und Unterlassen und die Aufklärung des systemischen Versagens der Kirche. Die Kirche ist ihnen gegenüber in der Pflicht, für diese Aufklärung zu sorgen, aus der Vergangenheit zu lernen und sich zu verändern. Die Betroffenen erwarten größtmögliche Transparenz und individuelle und strukturelle Konsequenzen.

Hintergrund

 Das Erzbistum Köln hat mit vielen Maßnahmen eine Vorreiterrolle bei der Aufarbeitung in Deutschland eingenommen. Kardinal Woelki beruft bereits 2015 den ersten Interventionsbeauftragten in einem deutschen Bistum. Nach der Veröffentlichung der MHG Studie im Herbst 2018 beschließt das Erzbistum Köln als erste Diözese in Deutschland, den Umgang mit sexualisierter Gewalt rechtlich begutachten zu lassen. Damit wird die Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) beauftragt. Im Jahr 2019 nimmt der erste Betroffenenbeirat in einer deutschen Diözese seine Arbeit auf und begleitet seitdem den Aufarbeitungsprozess.

Nachdem im Herbst 2019 die ersten Zweifel auftauchen, dass das Gutachten Persönlichkeitsrechte verletze, lässt das Erzbistum verschiedene Juristen und Wissenschaftler einzelne Kapitel des Gutachtens und die Arbeitsweise bei der Erstellung überprüfen. Das Ergebnis: Die Veröffentlichung des Gutachtens in dieser Form wäre unzulässig. Dabei werden über die verschiedenen äußerungsrechtlichen Defizite hinaus gravierende methodische Unzulänglichkeiten festgestellt.

Im Herbst 2020 kommen das Erzbistum, der Betroffenenbeirat und die Rechtsberater gemeinsam zu dem Ergebnis, dass eine Nachbesserung („Heilung“) des Gutachtens der Kanzlei WSW nicht möglich sei und es neu erstellt werden müsse. Den – im Übrigen gleichlautenden – Auftrag zur Erstellung eines neuen Gutachtens erhält die Kölner Kanzlei Gercke & Wollschläger. Dieses neue Gutachten wird bis zum 18. März 2021 fertiggestellt und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist auch die Einsichtnahme in das WSW-Gutachten für Betroffene und dann für die interessierte Öffentlichkeit möglich.

Die angestrebte Aufklärung muss sachlich nachvollziehbar, juristisch korrekt und belastbar sein. Wenn die Aufklärung juristisch mangelhaft oder sogar falsch ist, wenn Vermutungen und Spekulationen in eine Begutachtung Einzug halten und methodisch nicht einwandfrei gearbeitet wird, fehlt eine vollständige und solide Grundlage für die Aufarbeitung. Bereits jetzt zeigt sich, dass aufgrund von Nachfragen seitens Prof. Gercke nach weiterem Material und Transkriptionen von (Akten-)Notizen neue Hinweise untersucht werden, die die Kanzlei WSW nicht beachtet und genutzt hat.

Kritikpunkte

In der Diskussion über den Umgang mit sexualisierter Gewalt tauchen verschiedene Fragen und Zweifel auf. Auf diese Fragen und die Erwartungen an die Veröffentlichung des Gutachtens möchten wir an dieser Stelle noch einmal kurz eingehen – weitere Informationen finden Sie unter www.erzbistum-koeln.de/uu-fakten.   

  1. Warum wird die Untersuchung der Kanzlei WSW aus München nicht veröffentlicht?

Die Veröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei WSW ist unzulässig, da es Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit einer Veröffentlichung würde das Erzbistum Köln sehenden Auges gegen geltendes Recht verstoßen.  

  1. Warum wird das Gutachten nicht nachgebessert?

Das Erzbistum hatte WSW schon im Winter 2019/20 mehrfach aufgefordert, Mängel zu beseitigen. Im März 2020 wurde ausdrücklich mit der Kanzlei vereinbart, dass diese die notwendigen Nachbesserungen vornimmt.Diesem wurde zugestimmt und das Gutachten durch die Kanzlei ab März weiterbearbeitet. Leider hat sie dies – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – bis zum September 2020 nicht in ausreichender Weise getan.  

  1. Warum wird das Gutachten durch die Kanzlei Gercke Wollschläger neu gefasst?

Das Gutachten von WSW leidet an schwerwiegenden handwerklichen Mängeln und ist daher als Grundlage zur Ableitung individueller und struktureller Konsequenzen ungeeignet.   

  1. Welches sind die kritisierten methodischen Mängel des WSW-Gutachtens?

Vor allem finden sich in dem WSW-Gutachten zahlreiche Verallgemeinerungen, Vermutungen und Spekulationen, die falsche Schlüsse zulassen und Bewertungen sind nicht konsequent mit der sachlichen Darstellung verknüpft. Die handschriftlichen Notizen in den vom Erzbistum Köln zur Verfügung gestellten Akten wurden nicht systematisch ausgewertet. Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien nur 15 von insgesamt 236 vorhandenen Fällen herausgegriffen und im Gutachten als „exemplarisch“ dargestellt wurden.   

  1. Ist das neu in Auftrag gegebene zweite Gutachten nur ein Gefälligkeitsgutachten?

Nein. Der Arbeitsauftrag an Prof. Dr. jur. Björn Gercke ist gleichlautend mit dem an die Kanzlei WSW ergangenen ersten Auftrag.   

  1. Warum wird das WSW-Gutachten nur zum Einblick zugelassen und nicht veröffentlicht?

Auch nach der Veröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei von Prof. Gercke bleibt die Veröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei WSW unzulässig, da dieses in schwerwiegender Weise Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit einer Veröffentlichung würde das Erzbistum Köln sehenden Auges gegen geltendes Recht verstoßen.  

  1. Untersucht Prof. Gercke mehr Fälle als in der MHG Studie?

Das Gutachten von Professor Gercke untersucht nicht nur die Akten von Klerikern wie in der MHG Studie, sondern auch die der nichtgeweihten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erzbistums. So kommt es zu den Zahlen, die das Erzbistum seit Ende 2020 offen kommuniziert.  

  1. Welche Rolle spielen die Perspektive der Betroffenen und der Betroffenenbeirat?

Der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln wurde am 29.10.2020 eingebunden. Bei der Sitzung war die abschließende Frage des Erzbischofs und des Generalvikars an den Beirat, ob die Mitglieder des Betroffenenbeirats den Weg einer Neubeauftragung eines Gutachtens befürworten würden. Es gab ein einstimmiges Votum, das WSW-Gutachten nicht zu veröffentlichen, ein neues Gutachten zu beauftragen und diese Neubeauftragung so schnell wie möglich öffentlich zu kommunizieren. Kardinal Woelki hat sein großes Bedauern geäußert, dass aus dieser Dynamik der Vorwurf der Instrumentalisierung entstanden ist.  

  1. Werden mit der Verzögerung der Veröffentlichung des WSW-Gutachtens nicht vor allem im Erzbistum Köln Verantwortliche geschützt?

Nein. Durch die Neufassung des Gutachtens wird sorgfältiger, genauer und umfassender untersucht sowie die Zulässigkeit der Veröffentlichung gewährleistet.   

  1. Vertuscht die Bistumsleitung Straftaten?

Nein. Von Seiten der staatlichen Strafverfolgungsbehörden gab und gibt es kein Signal, dass die Bistumsleitung sich einer Strafvereitelung oder dergleichen verdächtig gemacht hätte.Generell: Sollte Prof. Gercke auf für die Staatsanwaltschaft relevante Informationen stoßen, wird er diese unverzüglich der Staatanwaltschaft mitteilen, mit der er im ständigen Austausch steht. Dieses Vorgehen entspricht der Praxis des Erzbistums Köln.Auch für eine kirchenrechtliche Bewertung aller Vorgänge („Disziplinarrecht“) soll und wird das Gutachten von Prof. Gercke eine wichtige Grundlage sein und mit den darin enthaltenen Analysen entsprechende Bewertungen und die Einleitung von Konsequenzen ermöglichen. Prof. Gercke wird dabei von den Kirchenrechtlern Prof. Dr. Dr. Helmut Pree und Dr. Stefan Korta unterstützt.     

  1. Hat Kardinal Woelki im Fall des Priesters O. vertuscht?

Kardinal Woelki ist überzeugt, korrekt gehandelt zu haben. Er hat die Angelegenheit zur Beurteilung an die Bischofskongregation in Rom gegeben.   

  1. Warum zieht Kardinal Woelki nicht jetzt schon persönlichen Konsequenzen?

Kardinal Woelki hat immer wieder bekräftigt, dass er persönliche Konsequenzen ziehen wird, wenn sein Verhalten und Wirken untersucht worden ist und diese Untersuchung Konsequenzen nahelegt.   

  1. Übernimmt Kardinal Woelki moralische Verantwortung?

Kardinal Woelki hat bei verschiedenen Gelegenheiten Betroffene um Verzeihung für das ihnen von Kirchenvertretern zugefügte Leid gebeten und seine Scham über Missbrauchsverbrechen zum Ausdruck gebracht (z.B. im November 2019 in einem Interview mit dem Domradio). Bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 26.09.2018 hat er dies in seiner kurzen Predigt zum Ausdruck gebracht und sich dann schweigend niedergekniet.   

Weiterführende Links:

Kardinal Woelki nimmt Stellung bei Synodaler Konferenz

Auf der heutigen Konferenz des Synodalen Weges standen die Maßnahmen zur Aufarbeitung und Aufklärung sexuellen Missbrauchs in der Kirche und dabei vor allem die Perspektive der Betroffenen im Fokus. Rainer Maria Kardinal Woelki bedauerte bei der Aussprache, dass durch die Aufarbeitung im Erzbistum Vertrauen verloren gegangen sei. Ihm sei schmerzlich bewusst, hierbei Fehler gemacht zu haben.

Die vollständige Stellungnahme:

„Ich bin mir schmerzlich bewusst, dass dadurch, wie von uns Aufarbeitung in den vergangenen Monaten erfolgt ist, Vertrauen verloren gegangen ist. Als einer der ersten, die einen Betroffenenbeirat eingerichtet und eine unabhängige Untersuchung mit Namensnennung in Auftrag gegeben haben, haben wir und habe ich Fehler gemacht. Ich weiß das und ich weiß auch, dass wir nicht gut kommuniziert haben. Da sind wirklich Fehler passiert, für die ich letztlich die Verantwortung trage. Aber das Ziel bleibt: Wir wollen Aufklärung, wir wollen Aufarbeitung und wir wollen es vor allen Dingen für die Betroffenen tun, denn sie haben ein Recht darauf und für sie möchte ich mich einsetzen. Es tut mir wirklich leid, dass Betroffene wieder sozusagen durch das, was wir hier getan haben, neuem Leid ausgesetzt sind, aber auch alle Schwestern und Brüder, auch in den anderen Diözesen. Wir werden aufarbeiten, wir werden das erste Gutachten, das wir nicht veröffentlicht haben, zur Einsicht freigeben, erst den Betroffenen, dann auch Journalisten und allen anderen, die das möchten. Wir werden mit dem zweiten Gutachten, von dem wir uns erhoffen, dass es rechtssicher ist, weiterarbeiten, systemische, institutionelle und persönliche Verantwortlichkeiten benennen und aufdecken. Und ich stehe zu meinem Wort, dass dann Namen genannt werden. Das habe ich den Betroffenen versprochen und das wird auch so sein. Vielen Dank.“

FAQ zur Pfarrei der Zukunft

Während der Seelsorgebereichsforen im September und Oktober reichten die Teilnehmenden aus dem gesamten Erzbistum ihre Fragen zur „Pfarrei der Zukunft“ digital ein. 

Wie vom Bistum angekündigt, wurden alle Fragen, auch die, die in den Livesendungen nicht beantwortet werden konnten und alle Fragen, die das Bistum im Nachgang erreicht haben, gesichtet und auf die häufigsten Fragen Antworten in Form von FAQs verfasst. Diese finden Sie hier.

 Die Antworten auf die FAQ sind dem aktuellen Arbeitsstand der Aktuellen Etappe entnommen und nicht als Vorgriff auf das Zielbild 2030 zu verstehen. Das Zielbild wird derzeit auch auf Basis der zahlreichen Rückmeldungen erstellt und in der Projektstruktur und mit dem Diözesanpastoralrat beraten.

Des Weiteren wurden die fast 3400 Rückmeldungen, die auf die offene Frage hinsichtlich des Unterstützungsbedarfs im Glauben und Engagement gegeben wurden (Mentimeter-Abfrage), ausgewertet und in den Gremien der Aktuellen Etappe diskutiert. Den Bericht über die Ergebnisse und wie die Rückmeldungen in das Zielbild 2030 einfließen werden, finden Sie hier.