Bitte beachten Sie, dass gemäß der neuen Coronaschutzverordnung ab Montag in allen Gottesdiensten das Tragen von OP- oder FFP2-Masken oder Masken des Standards KN95/N95 vorgeschrieben ist.

Gottesdienstbesucher, die aus medizinischen Gründen mit Attest von der Maskenpflicht befreit sind, tragen ein Schutzvisier. Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger. Kinder bis zum schulpflichtigen Alter sind von der Maskenpflicht befreit.  

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.